25. November 2021 – 9. Januar 2022, Wiesbaden
Erfolgreiche Bilanz für die Veranstaltung mit über 10.000 strahlenden Kindern
Lichterglanz, Weihnachtszauber und Schlittschuhlaufen für Kinder von 4–12 Jahren. Nach mehr als 45 Tagen ist LUISENPLATZ ON ICE – die einzigartige Weihnachtsaktion der Sporthilfe Wiesbaden e. V. zur Förderung des Sports für die Kleinsten – nun zu Ende gegangen. Und der Veranstalter zieht eine durchweg positive Bilanz. Über 10.000 Kinder haben die 440 qm große Eisbahn zu Füßen der Bonifatiuskirche seit dem 25. November besucht, konnten Schlittschuhlaufen und in Begleitung ihrer Eltern den Zauber des Kinder-Sternschnuppenmarkts und der wunderschönen Licht-Illumination des gesamten Platzes genießen – und das trotz der Herausforderungen der Pandemie. Dabei haben insgesamt auch rund 60 Kindergarten-, Schulklassen und inklusive Einrichtungen das kostenfreie Schlittschuhlauf-Angebot zur Mittagszeit wahrgenommen und auch die Ferienbetreuung der Schlittschuhbahn zwischen den Jahren rege genutzt. Andreas Steinbauer, 1. Vorsitzender der Sporthilfe Wiesbaden, freut sich: „LUISENPLATZ ON ICE ist eine echte Herzensangelegenheit für uns. Gerade Kinder sind von der Pandemie betroffen, umso wichtiger ist es, dass Sport und Freude nicht zu kurz kommen. Und das haben wir dankder großartigen Unterstützung der Landeshauptstadt Wiesbaden, unseren starken Partnern und mithilfe unserer Schirmherrin Marika Kilius geschafft. Das macht uns stolz und zeigt, dass auch in herausfordernden Zeiten mit gut durchdachten Konzepten Veranstaltungen wie diese möglich sind.“
Eislauf-Spaß für Kinder von 4–12 Jahren
Weihnachtszauber, Lichterglanz und stimmungsvolles Eislaufen für die Kleinsten an einem der schönsten Plätze Wiesbadens – zwischen 25. November 2021 und 9. Januar 2022 verwandelt sich der Luisenplatz im Herzen der hessischen Landeshauptstadt in eine 600 qm große Eisbahn-Anlage mit 440 qm Eisfläche. Initiator und Veranstalter ist die Sporthilfe Wiesbaden in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Wiesbaden und TriWiCon. Kinder zwischen 4 und 12 Jahren können dann täglich ihre Bahnen ziehen – und dank des Kindersternschnuppenmarkts der Stadt, der dieses Jahr auch am Luisenplatz stattfindet, ein besonders auf Kinder und Familien ausgerichtetes Marktangebot genießen. Weiteres Highlight ist die stimmungsvolle Illumination des Luisenplatzes, die bereits im vergangenen Jahr weit über die Grenzen der Region hinaus für Begeisterung gesorgt hat.
Marika Kilius übernimmt Schirmherrschaft
Eine, der die Kraft des Sports und der Bewegung von jeher unglaublich viel gibt, ist Deutschlands Eisprinzessin und ehemalige Eiskunstlauf- und Rollkunstlauf-Weltmeisterin Marika Kilius. Deshalb hat sie auch keine Sekunde gezögert, als sich ihr die Möglichkeit bot, die Schirmherrschaft für die Aktion zur Förderung des Kinder-Breitensports zu übernehmen: „Bewegung ist so wichtig, für den Körper und für den Geist – und besonders für Kinder. Ich finde es großartig, dass in Wiesbaden eine solche tolle Aktion auf die Beine gestellt wird und habe hierfür sehr gerne die Schirmherrschaft übernommen.“ Ihre erste Amtshandlung war dabei die Anmoderation der Eisshow – als Auftakt einer Serie von Sonderaktionen, die in den nächsten Wochen immer wieder stattfinden wird.
Von l. n. r.: Michael Müller (Geschmacksminister) , Dr.Gerhard Obermayr Stadtverordnetenvorsteher und stv. Vorstand Sporthilfe Wiesbaden e.V., Marika Kilius, Maya May (Eiskunstläuferin Wiesbaden, Landeskader), Tessa Fladung (Eiskunstläuferin Wiesbaden, Landeskader), Andreas Steinbauer 1. Vorsitzender Sporthilfe Wiesbaden e.V., Prof. Dr. R. Alexander Lorz Kultusminister Land Hessen )
Öffnungszeiten
• Montags bis Samstags von 10.00 bis 19.00 Uhr
• Sonntags von 12.00 bis 19.00 Uhr
• Heiligabend und Silvester von 10.00 bis 14.00 Uhr
• Kindergärten/Schulklassen kostenfrei wochentags von 10.00 bis 13.00 Uhr
• Eisshows an vielen Tagen
• Kindersternschnuppenmarkt täglich 10.00 bis 20.00 Uhr, Sonntags von 12.00 bis 20.00 Uhr
Preise
• Kindergärten und Schulklassen täglich von 10.00 bis 13.00 Uhr frei
• Kinder 4–12 Jahre: 4 Euro
• Für Begleiter und Zuschauer auf der Besucherfläche vor der Eisbahn (mind. 16 Jahre) müssen wir leider aufgrund der geringen Fläche 5 Euro berechnen.
• Schlittschuhverleih: 4 Euro
• Schlittschuhschleifen: 5 Euro
• Eislaufhilfe: 3 Euro
> Hinweise für die Begleitung von Ausflugsveranstaltungen zu „Luisenplatz on Ice“
Anmeldung für Kindergärten und Schulklassen unter info@luisenplatz-on-ice.de
Aktuelle Corona- und Hygieneregeln
2G-Zugangsregel nach der aktuellen CoSchuV:
Zugang nur für Geimpfte oder genesene
zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen und zusätzlich einen aktuellen Negativnachweis vorlegen (Attest plus aktuellem Schnelltest/PCR-Test)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest/PCR-Test. Kinder unter 6 Jahren und Kinder die noch nicht eingeschult sind (ohne Negativnachweis)
Bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.
Hinweis:
Die Vorlage des Testheftes ist grundsätzlich ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich. Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich. Das Testheft gilt auch an Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis nach § 3 (Ausnahme: ÖPNV während der Schulferien). In den Ferien wird eine regelmäßige Teilnahme an Bürgertestungen empfohlen.
Alle Informationen zu den aktuellen Maßnahmen dazu finden Sie auch auf der >> Seite der Landeshauptstadt Wiesbaden. Bitte auf den Link klicken!
Opening am 25. November 2021
Namhafte Unterstützer
Im Rahmen von Restart-City wird LUISENPLATZ ON ICE durch das Referat für Wirtschaft und Beschäftigung im Dezernat des Bürgermeisters gefördert. Darüber hinaus sind zahlreiche starke Partner an Bord, darunter Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen, Naspa, HEICO Holding, Fibona, Köllmann Erste Vermögensverwaltung, ESWE Versorgung, LUCKY BIKE, Steinbauer Immobilien, Europa-Schule Dr. Obermayr, Brillen Bouffier, InvitaGO, ESWE Verkehr, Wiesbadener Volksbank, syracom, Infraserv, Spielbank Wiesbaden, Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen, Sporthilfe Wiesbaden, Stilbruch United Designers, WEC GmbH, Holiday Inn Express Wiesbaden, Balthasar Ress, Kochwerkstatt, Much Zeltebau, ISS (Eisbahn), Rheinlounge, Henkell, fip GmbH, Arus Media, Hitradio FFH, Kommunikationsagentur STERN, Wiesbadener Kurier, VRM und audiluma.
Medienpartner
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Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung auf das Konto der Sporthilfe Wiesbaden e.V. IBAN: DE70 5109 0000 0000 184802
Aktuelle Presseinformationen
Hier finden Sie aktuelle News über Luisenplatz on Ice. Für Interviewanfragen oder Sonderkooperationen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.
10. Januar 2022:
>Presseinformation Schlussbilanz
20. Dezember 2021:
>Presseinformation Zwischenbilanz
25. November 2021:
>Presseinformation Eröffnung
10. November 2021:
>Presseinformation Kick-off
Pressekontakt
Deutscher Pressestern Public Star
Bierstadter Str. 9 a
65189 Wiesbaden
www.deutscher-pressestern.de www.public-star.de
Maike Veith
E-Mail: m.veith@public-star.de
Tel.: +49 611 39539-18
Benno Adelhardt
E-Mail: b.adelhardt@public-star.de
Tel.: +49 611 39539-20
Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Haftungsausschluss Luisenplatz on Ice 2021/2022
1) Geltungsbereich
a. Sportstätten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Eisbahn auf dem Luisenplatz „Luisenplatz on Ice“ (nachfolgend „Eisbahn“). Diese AGB gelten für die Nutzung durch Kindergärten, Schulen und für andere Nutzer/innen
b. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Besuchern (nachfolgend einheitlich „Besucher“ genannt) und dem Betreiber der Eisbahn (nachfolgend einheitlich “Betreiber” genannt) im Rahmen des Kinder-Sternschnuppenmarktes der Stadt Wiesbaden vom 25.11.2021 bis 09.01.2022.Der Betreiber ist die Sporthilfe Wiesbaden e.V., Bierstädter Straße 7, 65189 Wiesbaden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
2) Verhaltens – Benutzungsregeln
a. Mit dem Betreten der Eisbahn erkennt der Besucher diese AGBs an.
b. Mit Nutzung der Eisbahn verpflichten sich die Besucher, die Eisbahn mitsamt ihren Einrichtungen sowie die Sportgeräte nur zweckentsprechend zu verwenden und pfleglich zu behandeln, so dass Schäden vermieden werden.
3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einen Zutritt eines Besuchers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche, die über die Rückzahlung der Eintrittsgebühr (und evtl. Leihgebühr für Schlittschuhe etc.) hinausgehen, ausgeschlossen.
d. Den Anweisungen des Betreibers und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
e. Der Zutritt zur Eisbahn ist nur Kindern von 4 bis 12 Jahren und max. 1 Begleitperson pro Kind gestattet. Die Begleitperson ist min. 16 Jahre alt.
f. Den Besuchern ist es untersagt, das eigene Eintrittsarmband oder das Eintrittsarmband eines Kindes an einen Dritten auszuhändigen, damit der Dritte die Eisbahn betreten kann. .
3) Haftung
a. Die Nutzung der Eisbahn und der Geräte geschieht auf eigene Gefahr.
Dem Besucher ist bekannt, dass der Zutritt zu der Eisbahn potenziell gefährlich ist. Der Besucher erkennt an, dass er sich beim Betreten der Eisbahn den Risiken bewusst ist (z. B. Lichtverhältnisse, Kollision mit anderen Besuchern oder festen Gegenständen; den Verletzungsrisiko auf dem Eis, etc.) und denen er sich freiwillig aussetzt.
b) Der Besucher bestätigt und versichert, dass er körperlich fit ist und ausreichend trainiert ist, um die sich sicher auf dem Eis zu bewegen. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder vergleichbar von einem Betreten der Eisbahn abgeraten wurde. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Besuchers im Zusammenhang mit dem Betreten der Eisfläche.
c.) Der Betreiber behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen die Eisbahn zu schließen bzw. das Eislaufen zu beenden.
d.) Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besucher Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
e. Soweit dem Betreiber keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Betreiber, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen; dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch für alle Angestellten, Vertreter und Hilfspersonen sowie Dritter, deren sich der Betreiber zum Betrieb der Eisbahn bedient.
1f. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher.
4. Werbung
a. Der Betreiber beabsichtigt Bild und Tonaufnahmen von den Besuchern an der Eisbahn u. a. zu Werbezwecken zu verwenden. Daher überträgt der Besucher mit seinem Betreten der Eisbahn die Erlaubnis und das Recht an den Betreiber Aufnahmen von seiner Stimme, seiner Person und sein Bildnis in jeder Form, einschließlich aber nicht ausschließlich als Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, CDs, DVDs, Broadcast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Spielfilm, Werbeannonce, Telecast, Werbung sowie derzeit unbekannte Medien ohne Anspruch auf Vergütung für jeglichen Zweck auch für Werbezwecke uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5. Recht und Gerichtsstand
a Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort der Eisbahn. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Wiesbaden vereinbart.
6. Sonstiges
a. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder unwirksam oder nichtig werden, wird hiervon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und rechtmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am nächsten kommt.
b. Der Besucher bestätigt mit dem Betreten der Eisbahn, dass er diese AGB gelesen hat und akzeptiert diese als für sich verbindlich.
c. Für Besucher, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bestätigt ein Erziehungsberechtigter, dass er diese Bedingungen gelesen hat und akzeptiert diese als verbindlich.
7. Covid-19
Die Sporthilfe Wiesbaden e.V. bietet allen Besuchern, die Möglichkeit die Möglichkeit die Eisbahn zu betreten. Sollten für das Betreten der Eisbahn besondere Bedingungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie gelten, sind diese einzuhalten
Der Betreiber ist berechtigt im Falle einer Zuwiderhandlung Besucher von der Benutzung der Eisbahn auszuschließen. Eine Rückerstattung der Eintrittsgebühr (und evtl. Leihgebühr für Schlittschuhe etc.) und entfällt entsprechend.